Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023

Mit dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 entfällt die Grundlage für die Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften. Die Handlungshilfe für Filmproduktionen wird aber weiterhin mit empfehlenden Charakter auf unseren Seiten verfügbar sein. Treten Arbeitsplatzsituationen auf, die mit Infektionsrisiken einhergehen, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob bzw. welche Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz notwendig und geeignet sind, um Infektionskrankheiten der Atemwege zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.

Hergestellt und betreut von
noesis it-büro Knut Lohse, Potsdam