Der TV FFS 2024, die neue Gagentabelle, der neue TV Nachwuchsfilm sind nun veröffentlicht!
Respect Code Film wurde unterzeichnet
Pressemitteilung der Produktionsallianz (Berlin, 8. November 2024):
Der auf gemeinsame Initiative der Produktionsallianz, ver.di und Bundesverband Schauspiel e. V. (BFFS) entstandene Respect Code Film (RCF) wurde am heutigen 8. November 2024 in Berlin unterzeichnet. Es ist die erste und einzige branchenweite Vereinbarung zur Einhaltung von Grundsätzen für den respektvollen, kollegialen und die Persönlichkeit schützenden Umgang bei Film- und Fernsehproduktionen. Erarbeitet wurde er in Zusammenarbeit mit der ARD, der Degeto, dem Bundesverband Regie, der Deutschen Filmakademie, Netflix, VAUNET und dem ZDF. Unterstützt und beraten wurde der Prozess von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, der Themis Vertrauensstelle e. V., der Filmförderungsanstalt, des Medienboard Berlin Brandenburg und der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).
Der Respect Code Film wendet sich gegen jede Form von respektlosem Verhalten, Belästigung, Gewalt, Diskriminierung oder anderes Fehlverhalten und schreibt branchenweite Grundsätze für sicheres Arbeiten und einen respektvollen Umgang bei jeder Art von Film- und Fernsehproduktion fest. Dazu erklärt Björn Böhning, CEO und Sprecher des Gesamtvorstands der Produktionsallianz:
„Wir wollen eine Vorzeigebranche für respektvolles Arbeiten sein. Mit dem Respect Code Film konnte ein zukunftsfähiges Bekenntnis der gesamten Film- und Fernsehbranche für respektvolles und diskriminierungsfreies Arbeiten bei Filmproduktionen geschaffen werden. Auf das Ergebnis dieses intensiven Austauschprozesses können alle Beteiligten stolz sein. Die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung und der Pflicht, respektvolles Verhalten am Set zu gewährleisten. Wir laden weitere Branchenbeteiligte ein, sich den Grundsätzen des Respect Code Film anzuschließen.“
Der Respect Code Film zeigt auf, welches kollegiale Verhalten am Set der Standard sein muss, wer für die Einhaltung der Grundsätze verantwortlich ist und wohin sich Betroffene für eine Beratung und/oder für eine Beschwerde wenden können. Er findet Anwendung in jeder Phase einer Produktion, einschließlich produktionsvorbereitender Verfahren wie Castings sowie produktionsbegleitender Arbeitsschritte wie Pressetermine, Premierenfeiern und Dienstreisen.
Wiebke Wiesner, Justiziarin und stellvertretende Geschäftsführerin der Produktionsallianz: „Wir haben gemeinsam mit vereinten Kräften Grundsätze aufgestellt, die den Beschäftigten vor und hinter der Kamera die Sicherheit geben, respektloses Verhalten nicht einfach hinnehmen zu müssen. Unser Papier geht über Lippenbekenntnisse hinaus und macht unumstößlich klar, dass faire und respektvolle Arbeitsbedingungen für Film- und Fernsehschaffende der Standard sein müssen.“
Als Erstunterzeichnende waren Björn Böhning, Produktionsallianz, Bernhard Störkmann, Bundesverband Schauspiel e.V., Matthias von Fintel, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft anwesend. Der Respect Code Film (RCF) wurde weiterhin unterzeichnet von:
- Ralf Ludwig, ARD (vertreten durch den Mitteldeutschen Rundfunk)
- Thomas Schreiber, ARD Degeto Film GmbH
- Florian Gärtner / Henning Beckhoff, Bundesverband Regie e.V. (BVR)
- Anne Leppin, Deutsche Filmakademie e.V.
- Marcus Lee / Wolf Osthaus, Netflix Services Germany GmbH
- Daniela Beaujean / Tim Steinhauer, VAUNET – Verband Privater Medien e. V.
- Donald Jenichen, Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Anwesend waren die folgenden Beratende und Unterstützende des Respect Code Film:
- Jan Ole Püschel, Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Sarah Duve-Schmid, Filmförderungsanstalt FFA
- Kirsten Niehuus, Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
- Just Mields, Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
- Lea Breuer, Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V.
Der Respect Code Film (RCF) steht zum Download auf der Website der Produktionsallianz zur Verfügung.
PDF der RCF-Fassung vom 8. November 2024:
https://maskenbild.de/wp-content/uploads/2024/11/2024-11-08_RCF_unterzeichnet.pdf
Nachhaltigkeit macht auch vorm Maskenbild nicht halt …
… deshalb haben wir uns Gedanken gemacht, wie und wo man bei unserer Arbeit nachhaltiger agieren kann.
Den aktuellen Stand dieses Prozesses kann man hier sehen und runterladen:
https://maskenbild.de/wp-content/uploads/2023/03/1802-Handlungshilfe-GP.pdf
Hoch aktuell:
autarke Stromversorgung ohne Generator
https://diewattkiste.nuernberg4future.de/
Waschen und Reinigen mit Ozon statt giftiger Chemikalien und viel Energie
https://1st-selection.eu/
Anregungen nehmen wir gern entgegen!
https://maskenbild.de/kontakt/
Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023
Mit dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 entfällt die Grundlage für die Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften. Die Handlungshilfe für Filmproduktionen wird aber weiterhin mit empfehlenden Charakter auf unseren Seiten verfügbar sein. Treten Arbeitsplatzsituationen auf, die mit Infektionsrisiken einhergehen, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden, ob bzw. welche Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz notwendig und geeignet sind, um Infektionskrankheiten der Atemwege zu vermeiden und krankheitsbedingte Personalausfälle zu minimieren.
Tarifabschluss für 25.000 Filmschaffende: Bessere Arbeitszeitregelungen und Zuschläge bei Wochenendarbeit
Nach fünfmonatigen Verhandlungen gibt es einen Tarifabschluss für die rund 25.000 Filmschaffenden in Deutschland, der ab September gilt.
Die ver.di FilmUnion erreichte gemeinsam mit der Schauspielgewerkschaft BFFS in Verhandlungen mit der Produzentenallianz Verbesserungen bei Arbeitszeiten, Freizeitphasen während der Dreharbeiten, Zuschlägen am Wochenende und bessere Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge von Schauspielerinnen und Schauspielern. Zudem wurde vereinbart, ab September bis spätestens Ende des Jahres 2021 abschließend über die Erhöhung der Gagen zu verhandeln. Die Tarifvereinbarung hat eine Laufzeit bis Ende August 2023.
Die Schwerpunkte der Tarifverhandlungen wurden bei Umfragen unter Filmschaffenden im Vorfeld der Tarifrunde ermittelt. Dabei waren mehr und verlässlichere Ruhezeiten von stärkerer Bedeutung als die Anhebung tariflichen Mindestgagen. Der ver.di-Tarifausschuss stimmte dem Ergebnis zu.
„Die Verhandlungen haben sich für Filmschaffende gelohnt, auch wenn die Verhandlung zur Gagenerhöhung auf den Herbst vertagt ist“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Wir haben deutliche Fortschritte erreicht, was eine Reduzierung des Arbeits- und Zeitdrucks, mehr zusammenhängende Ruhetage, längere Ruhezeiten nach Nachtdrehs ins Wochenende und höhere Zuschläge zum Schutz des Wochenendes angeht.“
Der neue Tarifvertrag sieht vor, dass in Drehzeiten mindestens zweimal je Monat zwei zusammenhängende Ruhetage und bei längeren Produktionen mit mehr als 40 Tagen Drehzeit ab dem zweiten Monat dreimal zwei zusammenhängende Ruhetage gewährt werden müssen. Nach einem Nachtdreh ins Wochenende muss sich mindestens zweimal je Monat nach Drehtagsende eine Ruhezeit von 48 und weiteren elf Stunden anschließen. Bei Arbeit am Wochenende gilt ab September ein genereller Zuschlag von 25 Prozent. Der bestehende Sonntagszuschlag wird von 50 auf 75 Prozent angehoben.
Im Manteltarifvertrag wurden arbeitsrechtliche Klarstellungen vorgenommen und eine Clearingstelle für Streitfälle über die Auslegung von Tarifregelungen verabredet. Im Schauspieltarifvertrag gibt es umfassende Verbesserungen. So wird geklärt, welche Vergütung für Schauspielerinnen und Schauspieler garantiert ist, wenn ihnen vom Filmhersteller nur eine ungefähre Anzahl von voraussichtlichen Drehtagen zugesagt wird. Dazu gehört auch, welche arbeits- und sozialversicherungsrechtlich relevanten schauspielerische Arbeiten vor, zwischen und nach den Drehtagen anfallen.
„Nach der Einführung von Zeitkonten 2006 und der Begrenzung von Tageshöchstarbeitszeiten auf zwölf Stunden 2018 ist uns nun der nächste Schritt zur Verbesserung der auf kurze Projektdauer befristeten Arbeit in Filmproduktionen gelungen“, betonte von Fintel.
KSK Mitgliedschaft durch selbständige nicht künstlerische Tätigkeit bis Ende 2022 nicht mehr unmittelbar gefährdet
Wie einem heute erschienen Artikel auf SPIEGEL ONLINE zu entnehmen ist, wird die Hinzuverdienstgrenze für KSK Mitglieder bei nicht künstlerischer selbständiger Tätigkeit bis Ende 2022 von 450,00 EUR/Monat auf 1.300,00 EUR/ Monat angehoben, um auch an dieser Stelle die Härten der Pandemieeinschränkungen abzufedern.
Den Artikel lesen Sie hier.
Arbeitsschutzstandards und Hilfen für Film,- Bühnen- und Studioproduktionen gültig vom 01.10.2022 bis 07.04.2023
Was sagt der Bund:
Wegfall der übergreifend vorgeschriebenen Coronaschutzmaßnahmen
Nach wie vor muss betriebliche Sorgfalt walten und die jeweilige Situation berücksichtigt werden, in dem Gefährdungsbeurteilungen erarbeitet werden.
VBG Informationen zur aktuellen Vorgehensweise
BGETEM Arbeitshilfe Corona in der Fassung vom 14.03.2023 (Version 22)
Das letztere Papier verweist insbesondere auf den Maßnahmenkatalog der Initiative WS1T (WirSind1Team):
Maßnahmenkatalog WS1T
Auszug Maskenbild, aktueller Stand
Auszug Maskenbild, aktueller Stand, engl.
praktisch:
Die NINA Warn-APP für’s Smartphone
Man erhält stets die aktuelle Übersicht über die Maßnahmen vor Ort!
Hygiene in der Maskenbildnerei:
Broschüre der Unfallkasse Nord
Interaktiver Hygieneplan
Wissenswertes zu Schutzmasken
- 3M Normenvergleich Erläuterung
- Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken)
- Wie geht man richtig mit FFP2 Masken um und wie lange dürfen sie getragen werden, ohne gesundheitliche Schäden zu verursachen?
Wissenswertes zu Antigen Schnelltests
Onlinepetition zu Drehstopps
Bitte teilen und teilnehmen:
Wir fordern ein einheitliches Verbot von Dreharbeiten für fiktionale Kino- und TV-Produktionen im Sinne der Gesundheit aller Filmschaffenden
http://chng.it/KzgY8fnN
Bei dieser Forderung geht es nicht nur um den Abbruch oder die Verschiebung der Dreharbeiten, es geht vor allem um die Schaffung einer zuverlässigen rechtlichen Grundlage bezüglich des Zugangs zu Rettungs- und Entschädigungsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen und Entschädigung bzw.Übernahme von Mehrkosten seitens der beauftragenden Sender und finanzierenden Filmförderungen. Dies betrifft eben nicht nur die Produktionsunternehmen, sondern alle Beteiligten in diesem Prozess.
Tarifvertrag für Kurzarbeit wegen Coronakrise unterschrieben
Am 24.03.2020 haben die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Allianz Deutscher Produzenten Film und Fernsehen einen Tarifvertrag verabschiedet, der Filmproduktionen Kurzarbeit ermöglicht und damit ein Durchstehen der Coronakrise für alle Beteiligten. Damit sind längst nicht alle Betroffenen erfasst aber immerhin schon ein Teil.
TV Kug
Neuer Tarifvertrag für Filmschaffende
Der TV FFS wurde aktualisiert.
Neben Gagenerhöhungen in mehreren Stufen bis 2020 und neuen Berufen in der Gagentabelle wurde vor allem die Maximalarbeitszeit weiter eingeschränkt!