Abgrenzung
Der Beruf der Visagistin und der Maskenbildnerin sind nicht gleichzusetzen.
Die Visagistenausbildung ist wesentlich kürzer, weniger umfassend und nicht staatlich anerkannt. Entsprechend grenzt sich auch das Tätigkeitsfeld von Visagistinnen im Vergleich zu Maskenbildnerinnen ein.
Der Beruf des Visagisten bezieht sich eher auf das dekorative Make-up und das Styling von modischen Frisuren, wohingegen eine Maskenbildnerin ein wesentlich umfangreicheres Fachwissen vorweisen muss und eine dreijährige Ausbildung braucht, um zumindest die Grundlagen dieses Berufs zu erfassen.
Maskenbildnerinnen arbeiten sowohl im Angestelltenverhältnis, fest angestellt oder auf Produktionsdauer beschäftigt, als auch selbstständig. Sie sind im Abgrenzungskatalog der Künstlersozialkasse als Berechtigte gelistet.