Logo Bundesvereinigung Maskenbild e.V

Abgrenzung

Abgrenzung

Der Beruf der Makeup-Artistin und der Maskenbildnerin sind nicht gleichzusetzen.
Die Makeup-Artist-Ausbildung ist wesentlich kürzer, weniger umfassend und nicht staatlich anerkannt. Entsprechend grenzt sich auch das Tätigkeitsfeld von Makeup-Artists im Vergleich zu Maskenbildnerinnen ein.

Der Beruf des Makeup-Artists bezieht sich eher auf das dekorative Make-up und das Styling von modischen Frisuren, wohingegen eine Maskenbildnerin ein wesentlich umfangreicheres Fachwissen vorweisen muss und eine dreijährige Ausbildung braucht, um zumindest die Grundlagen dieses Berufs zu erfassen.

Maskenbildnerinnen arbeiten sowohl im Angestelltenverhältnis, fest angestellt oder auf Produktionsdauer beschäftigt, als auch selbstständig. Sie sind im Abgrenzungskatalog der Künstlersozialkasse als Berechtigte gelistet.