Voraussetzungen / Qualifikation
Eine abgeschlossene Friseurausbildung ist seit 2003 nach dem Berufsausbildungsgesetz keine Voraussetzung mehr, um den Beruf der Maskenbildnerin zu erlernen, da es seitdem die staatlich geregelte dreijährige duale Erstausbildung mit IHK-Abschluss gibt. Allerdings besteht die berufliche Praxis mit einem Anteil von etwa 80% in der Arbeit mit dem Werkstoff Haar. Nicht zuletzt übt man sich in einer Friseurausbildung im Umgang mit Menschen. Daher ist eine abgeschlossene Friseurausbildung weiterhin sehr empfehlenswert als Einstieg in den Beruf der Maskenbildnerin.
Voraussetzungen
- Einfühlungsvermögen im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Schauspielerinnen, Geduld, Ausdauer, Belastbarkeit, Flexibilität und Improvisationsvermögen sowie umfangreiches, solides Allgemeinwissen
- stabile Gesundheit
- Sinn und Gefühl für Form- und Farbgestaltung, Farbempfinden sowie künstlerische und schöpferische Begabung
- Fantasie