KSK Mitgliedschaft durch selbständige nicht künstlerische Tätigkeit bis Ende 2022 nicht mehr unmittelbar gefährdet

Wie einem heute erschienen Artikel auf SPIEGEL ONLINE zu entnehmen ist, wird die Hinzuverdienstgrenze für KSK Mitglieder bei nicht künstlerischer selbständiger Tätigkeit bis Ende 2022 von 450,00 EUR/Monat auf 1.300,00 EUR/ Monat angehoben, um auch an dieser Stelle die Härten der Pandemieeinschränkungen abzufedern.
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