Wie einem heute erschienen Artikel auf SPIEGEL ONLINE zu entnehmen ist, wird die Hinzuverdienstgrenze für KSK Mitglieder bei nicht künstlerischer selbständiger Tätigkeit bis Ende 2022 von 450,00 EUR/Monat auf 1.300,00 EUR/ Monat angehoben, um auch an dieser Stelle die Härten der Pandemieeinschränkungen abzufedern.
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