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Pensionskasse Rundfunk: Auftraggeberbeiträge nun auch bei geförderten Fernseh-Koproduktionen

Erweiterte Limburger Lösung unterzeichnet
Bereits am 27. September 2017 trafen sich Vertreter von ARD, ZDF, Produzentenallianz, Filmförderinstitutionen, BFFS, ver.di und der Pensionskasse Rundfunk (PKR) in Frankfurt, um einen noch offenen Punkt der bereits 2016 verhandelten Limburger Lösung zu klären: Wie wird die Beitragspflicht für geförderte Produktionen geregelt?
Nach rascher Einigung aller Beteiligten, zukünftig auch für fernsehgeförderte Koproduktio-nen Anstaltsbeiträge an die PKR abzuführen, wurde die Ergänzung zur Limburger Lösung nun unterzeichnet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Geltungsbereich Limburger Lösung 2016: Voll- und teilfinanzierte Auftrags- und Koproduk-tionen
Die nach ihrem Verhandlungsort Limburg benannte „Limburger Lösung“ war am 1. Novem-ber 2016 in Kraft getreten. Die bereits unterzeichnete Vereinbarung sieht vor, dass die öf-fentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten denjenigen Produzenten, die Beiträge an die Pensi-onskasse Rundfunk abführen, bei voll- und teilfinanzierten Auftragsproduktionen die PKR-Beiträge zu 100 Prozent auf Nachweis erstatten. Bei Fernseh-Koproduktionen teilen sich Sender und Produzenten die Anstaltsbeiträge je nach Höhe ihres Finanzierungsanteils.
Erweiterung der Limburger Lösung 2017: Aufnahme der geförderten Fernseh-Koproduktionen Im September 2017 kam es zur erneuten Gesprächsaufnahme. Gegenstand war nun die Klä-rung der Zahlung und Erstattung von PKR-Anstaltsbeiträgen bei geförderten Fernseh-Koproduktionen.
Analog zu den Koproduktionen ohne Förderung erstatten ARD und ZDF den Produzenten auch in diesem Fall die Pensionskassen-Beiträge in Höhe ihres jeweiligen Finanzierungsan-teils. Neu ist die Zusage der Produzenten, künftig ihre und die auf die Fernsehförderung ent-fallenden Anstaltsbeiträge an die Pensionskasse Rundfunk abzuführen. Zuvor hatten die Förderinstitutionen darauf hingewiesen, dass die Produzenten die Beiträge wirksam in die Kostenkalkulation gegenüber der Fernsehförderung einstellen können.
Verbindlichkeit und Sicherheit für alle PKR-Mitglieder
Die Branche begrüßt die finale Einigung. „Sie schafft endgültig die lang ersehnte Klarheit und sichert so das Modell Pensionskasse Rundfunk, das auf Sicherheit und Vertrauen aufge-baut ist.“, kommentiert Vorstandsvorsitzender Martin Schrader den Verhandlungserfolg.
______________________________________________________________________Zur Pensionskasse Rundfunk:
Die Pensionskasse Rundfunk wurde 1971 von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Rundfunk-Fernseh-Film Union (heute Fachgruppe Medien in ver.di) gegründet. Sie hat 20.000 Mitglieder und verwaltet eine Kapitalanlagesumme von über 1,6 Milliarden Euro. Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main.
Gespeist wird die kapitalgedeckte Altersversorgung aus Eigen- und Anstaltsanteilen der Mitglieder. Von jedem Honorar oder Gehalt freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen vier oder sieben Prozent an die Pensionskasse Rundfunk; Sender und Produktionsunter-nehmen geben ihre Anstaltsbeiträge in gleicher Höhe dazu und überweisen automatisch beide Anteile an die Pensionskasse.
Anstaltsmitglieder sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands sowie über 300 Produktionsunternehmen.
Ordentliches Mitglied kann jede bzw. jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und für Rundfunkanstalten oder teilnehmende Produktionsunternehmen arbeitet und dort nicht un-befristet fest angestellt ist. Also freie Mitarbeiter, feste Freie sowie befristet Angestellte und Teilzeitbeschäftigte.
Weitere Informationen: www.pkr.de
Ansprechpartnerin:
Iris Gebing
Leitung Marketing und Kommunikation
Tel: 069 155-2228
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