Abgrenzung
Der Beruf der Visagistin und der Maskenbildnerin sind nicht gleichzusetzen.
Die Visagistenausbildung ist wesentlich kürzer, weniger umfassend und nicht staatlich anerkannt. Entsprechend grenzt sich auch das Tätigkeitsfeld von Visagistinnen im Vergleich zu Maskenbildnerinnen ein.
Der Beruf des Visagisten bezieht sich eher auf das dekorative Make-up und das Styling von modischen Frisuren, wohingegen eine Maskenbildnerin ein wesentlich umfangreicheres Fachwissen vorweisen muss und eine dreijährige Ausbildung braucht, um zumindest die Grundlagen dieses Berufs zu erfassen.
Maskenbildnerinnen arbeiten sowohl im Angestelltenverhältnis, fest angestellt oder auf Produktionsdauer beschäftigt, als auch selbstständig. Sie sind im Abgrenzungskatalog der Künstlersozialkasse als Berechtigte gelistet.
SFX Maskenbild / Special Make-up Effekte
Diese Gruppe von Maskenbildnerinnen arbeitet nur im plastischen darstellerischen Bereich bis hin zum mehrteiligen Formenbau (Abgüsse von modellierten Dummys, ganzen Körperteilen, Köpfen, für Alterungsmasken in mehreren Teilen, Wunden, Verbrennungen, Schwangerschaftsbäuchen usw.)
Sie haben sich ganz auf die Anfertigung von solchen Arbeiten spezialisiert. Durch die hohen Ansprüche, die heute in der Filmbranche an Maskenbildnerinnen gestellt werden, sind sie nicht mehr wegzudenken.
Die Grundqualifikation liegt aber in jedem Fall zunächst beim Maskenbild/IHK, Bachelor oder Dipl. Designer.
Qualifikation und Tätigkeiten im SFX Maskenbild
- Kenntnis der verschiedenden Materialien (Silikone, Schäume, Polyesterharze usw.)
- Entwürfe, Skizzen und Modelle für entsprechende Aufgaben die sich aus dem Drehbuch ergeben, in Absprache mit der Regie
- Anfertigungen von Gips- und Silikonabdrücken
- Modellieren
- Formenbau aus verschiedenen Materialien
- Schminken von Teilen, Haare stechen für Behaarungen jeglicher Art
- Erstellung von Tattoos und Wundtattoos, (Hämatome u.Ä.) im Digitalbereich zum Ausdrucken auf Transferpapier
- Erstellung von Silikon-Negativformen zur Reproduktion von Wunden, Narben aus Gelatine und Bondmaterial
- Anfertigung von falschem Zahnersatz (spezielle Qualifizierung)
- Spezialherstellung von Animatronics (elektronisch bewegliche Teile)
Voraussetzungen / Qualifikation
Eine abgeschlossene Friseurausbildung ist seit 2003 nach dem Berufsausbildungsgesetz keine Voraussetzung mehr, um den Beruf der Maskenbildnerin zu erlernen, da es seitdem die staatlich geregelte dreijährige duale Erstausbildung mit IHK-Abschluss gibt. Allerdings besteht die berufliche Praxis mit einem Anteil von etwa 80% in der Arbeit mit dem Werkstoff Haar. Nicht zuletzt übt man sich in einer Friseurausbildung im Umgang mit Menschen. Daher ist eine abgeschlossene Friseurausbildung weiterhin sehr empfehlenswert als Einstieg in den Beruf der Maskenbildnerin.
Voraussetzungen
- Einfühlungsvermögen im Umgang mit Mitarbeiterinnen und Schauspielerinnen, Geduld, Ausdauer, Belastbarkeit, Flexibilität und Improvisationsvermögen sowie umfangreiches, solides Allgemeinwissen
- stabile Gesundheit
- Sinn und Gefühl für Form- und Farbgestaltung, Farbempfinden sowie künstlerische und schöpferische Begabung
- Fantasie
Rahmenlehrplan
Berufsbild: Maskenbildner/in
Die Maskenbildnerei ist ein vorwiegend künstlerischer Beruf mit handwerklicher Prägung. Er wird in Theater / Oper, Film und Fernsehen ausgeübt. Gerade im Bereich Film/Fernsehen sind in den letzten 15 Jahren durch die Digitalisierung der Bilder und die immer höhere Auflösung die Qualitätsansprüche an das Maskenbild gewachsen. Daraus hat sich im Besonderen eine Spezialisierung entwickelt, die wir bisher nur aus Amerika kannten: der Special Make-up Artist / das Spezialeffekte-Maskenbild.
Das Maskenbild ist sowohl in Theater/Oper als auch beim Film und Fernsehen das einzige Gewerk, bei dem für Entwurf, Herstellung und Applikation in aller Regel Personalunion besteht.
Das Arbeitsgebiet umfasst alle manuellen und künstlerischen Tätigkeiten der Maskengestaltung.
Neben Entwurfsskizzen, -zeichnungen und -modellen, Make-up und Frisuren schließt die Tätigkeit der Maskenbildnerin sämtliche plastische Arbeiten zur Veränderung und Gestaltung von Gesichtern und Körpern sowie die Herstellung von Masken, Perücken, Bärten oder Haarteilen ein, die nach selbst erstellten Skizzen und Modellen gemäß Theaterstück oder Drehbuchvorgaben in Absprache mit der Regie und den Schauspielerinnen gefertigt werden.
Außerdem sind Maskenbildnerinnen für die Kalkulation des Projektes, die auch die Komparserie eines Films berücksichtigt, sowie das Reinigen, Aufarbeiten und Instandhalten der Perücken, Haarteile, Bärte, Masken und der Arbeitsgeräte zuständig.