Filmförderung MFG nimmt Sozialstandards als Förderkriterium auf

aus dem Newsletter der VerDi Filmunion 01-2018

Hoffentlich macht dieses Beispiel Schule: Als erste regionale Filmförderung hat die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg MFG die Einhaltung von Sozialstandards als Förderkriterium eingeführt. Die Richtlinien für die Produktionsförderung wurden geändert und gelten seit Beginn der neuen Antragsperiode. Die erste Jurysitzung unter Berücksichtigung des neuen Kriteriums findet am 27. September statt. Im Merkblatt für Produktionsförderung heißt es: „Für die MFG sind eine sozial nachhaltige Produktionsweise, eine faire Bezahlung und die Einhaltung von sozialen Standards von wesentlicher Bedeutung. Die Kalkulation soll insofern angemessen sein. Aus den eingereichten Unterlagen soll hervorgehen, ob eine Tarifgebundenheit besteht oder ob analog tarifvertragliche Regelungen eingehalten oder ob sonstige Maßnahmen ergriffen werden, damit die o.g. Maßstäbe für die auf Produktionsdauer Beschäftigten zur Anwendung kommen.
Merkblatt der MFG

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noesis it-büro Knut Lohse, Potsdam